Unsere Leistungen
Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer
(§ 30 SGB VIII)
- Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes
- Verselbständigung unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie
- Erhalt des Lebensbezugs zur Familie

Sozialpädagogische Familienhilfe
(§ 31 SGB VIII)
- Erfüllung der Erziehungsaufgaben zum Wohle der Kinder
- Bewältigung von Alltagsproblemen
- Lösung von Konflikten und Krisen
- Selbstbestimmte Kontakte der Familien mit Ämtern und Institutionen

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
(§ 35 SGB VIII)
- Soziale Integration des Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen
- Eigenverantwortliche Lebensführung des Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (Abs. 2, Satz 1)
(§ 35a SGB VIII)
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Integration in die Gemeinschaft (z.B. Familie, soziales Umfeld, öffentliche Lebensbereich

Hilfe für junge Volljährige
(§ 41 SGB VIII)
Individuelle Persönlichkeitsentwicklung
- Eigenständige Lebensführung
- Integration in Ausbildung und Beschäftigung

Clearing
(§§30 und 31 SGB VIII)
- Intensives, zeitlich klar begrenztes Diagnose- und Prüfverfahren der Kinder- und Jugendhilfe
- Es dient als fachliche Orientierungs- und Entscheidungshilfe, wenn eine Familiensituation hochgradig unklar, krisenhaft oder festgefahren ist

